Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
OGH: Rechtfertigungsgründe gemäß § 10 a MSchG
• Befristungen mit zwei DienstnehmerInnen, die dazu dienen, daß sich beide profilieren, und das Arbeitsverhältnis mit der geeigneteren fortgesetzt wird, liegen allein im Interesse des Dienstgebers und entsprechen nicht den gesetzlichen Rechtfertigungsgründen gemäß § 10a Abs. 1 und 2 MSchG. - (§ 10a Abs. 1 und 2 MSchG).
( 9 Ob A 2237/96b)