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ASoK 4, April 1997, Seite 123

OGH: Rechtfertigungsgründe gemäß § 10 a MSchG

Befristungen mit zwei DienstnehmerInnen, die dazu dienen, daß sich beide profilieren, und das Arbeitsverhältnis mit der geeigneteren fortgesetzt wird, liegen allein im Interesse des Dienstgebers und entsprechen nicht den gesetzlichen Rechtfertigungsgründen gemäß § 10a Abs. 1 und 2 MSchG. - (§ 10a Abs. 1 und 2 MSchG).

( 9 Ob A 2237/96b)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH WEINMEIER
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