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Begutachtungsentwurf zum Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) veröffentlicht
Mit dem vorliegenden Begutachtungsentwurf zum sogenannten Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG), der am veröffentlicht wurde, soll die Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in nationales Recht umgesetzt werden. Die CSRD wiederum hat als Änderungsrichtlinie wichtige Änderungen an der Richtlinie 2004/109/EG (EU-Transparenzrichtlinie), der Richtlinie 2006/43/EG (EU-Abschlussprüfungsrichtlinie), der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-Abschlussprüfungsverordnung) und der Richtlinie 2013/34/EU (EU-Bilanz-Richtlinie) bewirkt.
Dementsprechend weitreichend sind auch die Änderungen in bestehenden nationalen Gesetzen durch das NaBeG. Die umfassendsten Änderungen betreffen das Unternehmensgesetzbuch (UGB). Zusätzlich werden gemäß dem aktuellen Entwurf auch beispielsweise das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz oder das Strafgesetzbuch geändert. Zudem wird mit dem NaBeG ein neues Gesetz - das Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz (DriBeG) - erlassen, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Drittlandunternehmen regelt.
Im Vergleich zum bisher bestehenden Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) wird der Anwendungsbereich des NaBeG zudem auf alle großen Kapitalgesellschaften s...