Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ministerialentwurf zum Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz (KKG) veröffentlicht
Am wurde ein Ministerialentwurf zum Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Kreditdienstleister und Kreditkäufer (Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz, KKG) erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz und das Verbraucherkreditgesetz geändert werden, veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Bundesgesetz soll die Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer in nationales Recht umsetzt werden. Die Richtlinie ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zum Abbau notleidender Kredite (Non-Performing Loans, NPL) in Europa und soll eine einheitliche Rechtsgrundlage für Kreditdienstleister und Kreditkäufer schaffen.
Mit dem vorliegenden Bundesgesetz werden die Voraussetzungen für die Zulassung eines Kreditdienstleisters zur unionsweiten Erbringung von Kreditdienstleistungen nach einheitlichen und harmonisierten Bedingungen festgelegt. Die zuständige Behörde - in Österreich die FMA - ist befugt, die Zulassung eines Kreditdienstleisters zu erteilen, zu verweigern oder zu entziehen.
Darüber hinaus soll mit diesem Bundesgesetz ein Sekundärmarkt für notleidende Kredite etabliert werden. Es soll Kreditinstituten ein besserer Umgang mit notleidenden Krediten ...