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VwGH: AN-Beschäftigung während der Wochenendruhe
• Der für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Arbeitnehmern während der Wochenendruhe gemäß § 10 Abs. 1 Z 7 ARG erforderliche erhebliche Schaden muß größer sein als der mit dem bloßen Ruhen der Betriebstätigkeit verbundene wirtschaftliche Nachteil. - (§ 10 Abs. 1 Z 7 ARG)
„Den Schwerpunkt der Beschwerdeausführungen bildet die Berufung des Beschwerdeführers auf § 10 Abs. 1 Z 7 ARG. Nach dieser Gesetzesstelle dürfen Arbeitnehmer während u. a. der Wochenendruhe mit Umbauarbeiten an Betriebsanlagen einschließlich Bergbauanlagen, wenn diese aus technischen Gründen nur während des Betriebsstillstandes durchgeführt werden können und ein Betriebsstillstand außerhalb der Ruhezeiten mit einem erheblichen Schaden verbunden wäre, beschäftigt werden. In diesem Zusammenhang ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unbestritten, daß die in Rede stehenden Arbeiten nur während des Betriebsstillstandes durchgeführt werden konnten. Strittig ist, ob der Betriebsstillstand außerhalb der Ruhezeiten mit einem erheblichen Schaden verbunden sei.
Der belangten Behörde ist im Ergebnis beizupflichten, daß mit einem Betriebsstillstand in der Regel auch wirtschaftliche Einbußen verbunden sind. Wenn nun im Gesetz neben den Erfordernissen eine...