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Schwiegermutter ist keine geeignete Pflegeperson
OGH zur "notwendigen Betreuung" bei der Pflegefreistellung
Nach § 16 UrlG gebührt Pflegefreistellung dann, wenn die Pflege oder Betreuung eines nahen Angehörigen durch den Arbeitnehmer „erforderlich" ist. Der Anspruch besteht daher beispielsweise dann nicht, wenn eine andere geeignete Pflegeperson in der Lage ist, den nahen Angehörigen zu betreuen bzw. zu pflegen. In einem vom OGH entschiedenen Anlaßfall waren sowohl Frau als auch Tochter des Arbeitnehmers erkrankt, die drei Jahre alte Tochter war pflegebedürftig. Der Arbeitgeber verweigerte die Anerkennung der Pflegefreistellung mit dem Argument, die Schwiegermutter des Arbeitnehmers könne die Pflege übernehmen. Der OGH bestätigte nun jüngst das dazu ergangene Urteil des Oberlandesgerichts Graz, mit dem dieses den Anspruch auf Pflegefreistellung anerkannt hatte und damit unter einem die Schwiegermutter als nicht geeignete Pflegeperson qualifizierte ( 9 Ob A 2202/96 f).
Zu beachten sind dabei freilich die Umstände des Einzelfalls (Kuderna, UrlG2, 212). Im vorliegenden Fall begründete das OLG Graz seine Entscheidung damit, daß kein besonders enger Kontakt zwischen dem Kind und der Großmutter bestanden habe, das Kind trotz der Bereitschaft der Großmutter zu Pflege und Betreuung mit ihr no...