OGH 28.04.1977, 13Os48/77
OGH 28.04.1977, 13Os48/77
Rechtssätze
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Norm | |
RS0090079 | "Dem Mißbrauch ergeben" verlangt keine "Sucht" in medizinischen Sinn, sondern den Gebrauch mit einer Selbstverständlichkeit und einem Bedürfnis, daß er nur unter äußerster Willensanstrengung unterlassen werden kann. |
Norm | |
RS0091821 | Zum Begriff "besondere Gründe" im Sinne des § 43 Abs 2 StGB (hier bei § 76 StGB). |
Normen | |
RS0090088 | Zur Frage der Vereinbarkeit einer bedingten Strafnachsicht bezüglich der Freiheitsstrafe und der sofort zu vollziehenden Maßnahme nach § 22 StGB. |
Normen | |
RS0090092 | Die Feststellung, ob der Täter "dem Mißbrauch eines Suchtmittels ergeben" ist, ist - weil nicht in den Ermessenbereich fallend - mit § 281 Abs 1 Z 11 StPO bekämpfbar. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Strafrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0090079 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-71412