OGH 30.01.1978, 13Os207/77
OGH 30.01.1978, 13Os207/77
Rechtssätze
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Normen | |
RS0094523 | § 147 Abs 1 Z 1 StGB konsumiert die Urkundenfälschung des § 223 StGB. |
Norm | |
RS0095597 | Gebraucht der Täter in der Folge die von ihm gefälschte Urkunde selbst im Rechtsverkehr, so haftet er nur nach § 223 Abs 2 StGB; die Fälschung stellt insoweit eine straflose, weil nachbestrafte Vortat dar. |
Norm | |
RS0092049 | Der Ablauf der Verjährungsfrist für eine gerichtliche strafbare Handlung im Sinne des § 58 Abs 2 StGB wird nicht durch die Begehung eines Finanzvergehens, das von Gericht zu ahnden ist, gehemmt. |
Norm | |
RS0098175 | Das Gesetz sieht ein Recht der Parteien, einen Sachverständigen abzulehnen, überhaupt nicht vor. Lediglich dann, wenn erhebliche Einwendungen gegen einen Sachverständigen vorgebracht werden und nicht Gefahr im Verzuge ist, sind andere Sachverständige beizuziehen (§ 120 StPO). Als solch ein erheblicher Einwand kann aber das Vorbringen des Verteidigers, der Sachverständige habe schon in einem oder mehreren anderen Verfahren über die zu untersuchende Person ein Gutachten abgegeben, nicht angesehen werden. |
Normen | |
RS0098195 | Bei "erheblichen Einwendungen" im Sinne des § 120 StPO muss es sich um Umstände handeln, die die Person des Sachverständigen von vornherein ungeeignet erscheinen lassen, etwa wegen persönlicher Kontakte zu Personen, die am Ausgang des Strafverfahrens interessiert sind oder wegen mangelnden Fachwissens. |
Norm | FinStrG nF §22 |
RS0086087 | Abs 2 des § 22 FinStrG hindert nicht die gesonderte Ahndung des Delikts der Urkundenfälschung (§ 223 StGB) mit einem Finanzvergehen. |
Normen | |
RS0095705 | |
Normen | |
RS0076294 | Die Tatsache, daß die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer von der Umsatzsteuer abgesetzt werden kann (sodaß eine unrichtig festgesetzte Einfuhrumsatzsteuer keine finanziellen Auswirkungen hat), hindert nicht die Unterstellung einer Einfuhrumsatzsteuerverkürzung unter § 35 Abs 2 (§ 36 Abs 2) FinStrG. |
Normen | |
RS0086156 | Bei Aufhebung des Ausspruchs über den Wertersatz muß auch der Strafausspruch, dessen Bestandteil der Wertersatz ist, aufgehoben werden. |
Normen | |
RS0087876 | Bei Aufhebung des Strafausspruchs kann der Verfallsausspruch, soweit er rechtskräftige Schuldsprüche betrifft, aufrecht bleiben. |
Norm | FinStrG aF §32 Abs2 |
RS0086529 | Dem Ausdruck "Verbrechen" kommt nach dem StRAG keine selbständige Bedeutung mehr zu; § 200 und 201 lit a StG = § 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 (oder Abs 3) StGB. |
Norm | |
RS0086563 | Die Verkürzung ist mit der am Zollamt zu niedrig festgesetzten Abgabe bewirkt. |
Norm | StRAG ArtVIII |
RS0087445 | Eine neue Bestimmung entspricht der früheren, wenn das Wesen des Deliktstypus beibehalten wurde, mag die Bestimmung auch im neuen Recht eine von der früheren abweichende Gestaltung erfahren haben. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Strafrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0094523 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-71331