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OGH 20.11.1975, 13Os103/75

OGH 20.11.1975, 13Os103/75

Rechtssätze


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Normen
RS0089248
Bloßer Unbedacht oder Leichtsinn reichen für die Annahme des bedingten bösen Vorsatzes nicht aus.
Norm
RS0094631
Zur strafrechtlichen Haftung wegen Betrugs durch Übernahme einer Bürgschaft.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0094631
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-71110