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IRZ 6, Juni 2011, Seite 261

Europaweite Regulierung für die Abschlussprüfung – aber bitte in Maßen

Klaus-Peter Naumann

Die EU-Kommission hat den an der Wirtschaft Beteiligten eine große Anzahl von Konsultationspapieren vorgelegt. Seit 2010 wurden u.a. 20 Konsultationen zum Bank- und Versicherungswesen, zu Finanzdienstleistungen und einzelnen Finanzprodukten, fünf zum Gesellschaftsrecht und zur Rechnungslegung und zwei zur Abschlussprüfung abgeschlossen. Die EU-Kommission prüft, welche regulatorischen Eingriffe in das Wirtschaftsleben eine gebotene Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise sind. Dabei sollte sie Paracelsus’ Lehre nicht vergessen: die Dosis macht das Gift.

Mit der festen Absicht, eine Wiederholung der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise zu verhindern, überprüft die EU-Kommission derzeit, mit welchen Regelungen der Binnenmarkt vor krisenhaften Entwicklungen geschützt werden könnte.

[i]Die mit Einführung einer externen Rotationspflicht zu befürchtende Qualitätsbelastung akzeptiert selbst das Grünbuch.

Im Fokus der Betrachtung stehen u.a. die Abschlussprüfer. Zwar haben sie die Finanz- und Wirtschaftskrise nicht ausgelöst, gleichwohl sieht die EU-Kommission Ansatzpunkte, die bestehenden Regeln für die Abschlussprüfung fortzuentwickeln. Ziel muss es sein, den Nutzen der Abschlussprüfung für die unterschiedlichen am Unternehmen Interessierten (Stakeholder) zu verbessern. Soweit die Vorschläge im Grünbu...

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