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IRZ 6, Juni 2011, Seite 259

Liebe Leserinnen und Leser,

Liebe Leserinnen und Leser,

die schrecklichen Katastrophen im Golf von Mexiko und in Japan haben es uns erneut vor Augen geführt: Wirtschaftliches Handeln lässt sich nicht isoliert betrachten. Wie der Mensch an sich nicht lediglich als Summe seiner Teile zu begreifen ist, so besteht eine untrennbare Verkettung wirtschaftlichen Handelns, staatlicher Regelungen, ökologischer und sozialer Belange. Insoweit wird der Blick nach vorne, das Denken über das Heute hinaus, zur Pflicht auch für Unternehmen. Nachhaltigkeit (1713 von Hans Carl von Carlowitz aus der Not der Waldvernichtung heraus beschrieben) bedeutet heute letztlich die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen. Und diese erkannten Jörg Baetge und Matthias Schmidt in Heft 7–8/2010 der IRZ als sich verstärkenden Wettbewerbsfaktor.

Bereits heute muss der Konzernlagebericht nach § 315 Abs. 1 Satz 4 HGB Angaben enthalten über „nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind”. Die Übernahme „gesellschaftlicher Verantwortung” lässt sich allerdings nur schwer quantifizieren, weshalb Nach...

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