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IRZ 3, März 2023, Seite 101

Die Erfassung von Inflationsausgleichsprämien nach IFRS

Christian Zwirner, Michael Vodermeier und Felix Krauß

Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom (BGBl. I 2022, 1743) wurde für Arbeitgeber die Möglichkeit eingeführt, ihren Arbeitnehmern zum Ausgleich der Inflation eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie zu zahlen (Inflationsausgleichsprämie). Manche Unternehmen sind – bspw. infolge tariflicher Verhandlungen oder eigener Zusicherungen – zur Zahlung von Inflationsausgleichsprämien verpflichtet. Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich am zu der Frage einer nach HGB und nach IFRS zu bilanzierenden Verpflichtung in Fällen verbindlich zu zahlender Inflationsausgleichsprämien beraten und am entsprechend Stellung genommen. Die Stellungnahme bezieht sich zwar unmittelbar nur auf zwei konkrete Tarifvereinbarungen, gleichwohl lassen sich Rückschlüsse allgemeiner Art auch für nach IFRS bilanzierende Unternehmen ziehen.

1. Hintergrund

Mit dem Gesetz zur Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom (BStBl. I, 1743) wurde eine Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Demnach können Arbeitgeber nach § 3 Nr. 11c EStG ihre...

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