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OGH 23.02.1967, 11Os34/66

OGH 23.02.1967, 11Os34/66

Rechtssätze


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Norm
RS0063231
Auch vertikale Zusammenschlüsse von Unternehmern verschiedener Wirtschaftsstufen - insbesondere von Erzeugern und Händlern - fallen unter den gesetzlichen Kartellbegriff; dies auch dann, wenn durch eine derartige Vereinbarung der Wettbewerb des einen oder des anderen Vertragspartners mit dritten Unternehmern seiner Wirtschaftsstufe, die außerhalb des Kartells stehen, beeinflusst werden soll.
Normen
RS0063236
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Kartellvereinbarung vorliegt, kommt es entscheidend auf die Absicht der Parteien an, den Wettbewerb zu regeln oder zu beschränken. Dabei genügt die bloße Möglichkeit einer Marktbeeinflussung. Das Wesen des Zusammenschlusses liegt darin, daß die Vertragspartner Bindungen eingehen, die über den Rahmen einer individuallen Berechtigung und Verpflichtung hinausgehen und durch einen gemeinsamen Zweck gekennzeichnet sind, der durch die wechselseitigen Verpflichtungen verwirklicht werden soll.
Normen
RS0063956
Unkenntnis des Gesetzes entschuldigt auch bei nach dem KartG strafbaren Handlungen nicht.
Norm
RS0063801
Strafbar kann immer nur die Durchführung eines Kartells vor seiner Eintragung sein.
Norm
RS0063144
Beurteilung von Lieferverträgen zwischen einem Baustofferzeuger und den Baustoffgroßhändlern als Kartell (grundsätzlich Ausführungen zum Kartellbegriff).
Norm
RS0063289
Eine vom Erzeuger an die Großhändler gerichtete Empfehlung, ihren Abnehmern bestimmte Rabatte zu verrechnen, wobei ihnen gleichzeitig ausdrücklich als "Höchstpreise" bezeichnete Richtpreise bekanntgegeben werden, kann mangels einer wettbewerbsbeschränkenden Tendenz kein Geltungskartell begründen.
Norm
RS0063328
Die Bezeichnung der Listenpreise als "Richtpreise für Detailverkauf ab Händlerlager (Höchstpreise)" stellt einen ausdrücklichen Unverbindlichkeitshinweis dar.
Normen
RS0063783
Mögliche Idealkonkurrenz der Tatbestände nach § 37 und § 38 Abs 1 lit a KartG.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiete
Zivilrecht<br/>Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0063231
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-70504