OGH 23.02.1967, 11Os34/66
OGH 23.02.1967, 11Os34/66
Rechtssätze
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Norm | |
RS0063231 | Auch vertikale Zusammenschlüsse von Unternehmern verschiedener Wirtschaftsstufen - insbesondere von Erzeugern und Händlern - fallen unter den gesetzlichen Kartellbegriff; dies auch dann, wenn durch eine derartige Vereinbarung der Wettbewerb des einen oder des anderen Vertragspartners mit dritten Unternehmern seiner Wirtschaftsstufe, die außerhalb des Kartells stehen, beeinflusst werden soll. |
Normen | |
RS0063236 | Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Kartellvereinbarung vorliegt, kommt es entscheidend auf die Absicht der Parteien an, den Wettbewerb zu regeln oder zu beschränken. Dabei genügt die bloße Möglichkeit einer Marktbeeinflussung. Das Wesen des Zusammenschlusses liegt darin, daß die Vertragspartner Bindungen eingehen, die über den Rahmen einer individuallen Berechtigung und Verpflichtung hinausgehen und durch einen gemeinsamen Zweck gekennzeichnet sind, der durch die wechselseitigen Verpflichtungen verwirklicht werden soll. |
Normen | |
RS0063956 | Unkenntnis des Gesetzes entschuldigt auch bei nach dem KartG strafbaren Handlungen nicht. |
Norm | KartG 1959 §38 Abs1 lita |
RS0063801 | Strafbar kann immer nur die Durchführung eines Kartells vor seiner Eintragung sein. |
Norm | |
RS0063144 | Beurteilung von Lieferverträgen zwischen einem Baustofferzeuger und den Baustoffgroßhändlern als Kartell (grundsätzlich Ausführungen zum Kartellbegriff). |
Norm | KartG 1959 §1 Abs2 litb |
RS0063289 | Eine vom Erzeuger an die Großhändler gerichtete Empfehlung, ihren Abnehmern bestimmte Rabatte zu verrechnen, wobei ihnen gleichzeitig ausdrücklich als "Höchstpreise" bezeichnete Richtpreise bekanntgegeben werden, kann mangels einer wettbewerbsbeschränkenden Tendenz kein Geltungskartell begründen. |
Norm | KartG 1959 §1 Abs2 litb |
RS0063328 | Die Bezeichnung der Listenpreise als "Richtpreise für Detailverkauf ab Händlerlager (Höchstpreise)" stellt einen ausdrücklichen Unverbindlichkeitshinweis dar. |
Normen | |
RS0063783 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiete | Zivilrecht<br/>Strafrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0063231 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-70504