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OGH 23.02.1967, 11Os34/66

OGH 23.02.1967, 11Os34/66

Rechtssätze


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Norm
KartG 1959 §1
RS0063144
Beurteilung von Lieferverträgen zwischen einem Baustofferzeuger und den Baustoffgroßhändlern als Kartell (grundsätzlich Ausführungen zum Kartellbegriff).
Norm
KartG 1959 §1 Abs2 litb
RS0063289
Eine vom Erzeuger an die Großhändler gerichtete Empfehlung, ihren Abnehmern bestimmte Rabatte zu verrechnen, wobei ihnen gleichzeitig ausdrücklich als "Höchstpreise" bezeichnete Richtpreise bekanntgegeben werden, kann mangels einer wettbewerbsbeschränkenden Tendenz kein Geltungskartell begründen.
Norm
KartG 1959 §1 Abs2 litb
RS0063328
Die Bezeichnung der Listenpreise als "Richtpreise für Detailverkauf ab Händlerlager (Höchstpreise)" stellt einen ausdrücklichen Unverbindlichkeitshinweis dar.
Normen
KartG 1959 §37
KartG 1959 §38 Abs1 lita
RS0063783
Mögliche Idealkonkurrenz der Tatbestände nach § 37 und § 38 Abs 1 lit a KartG.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0063144
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-70504