OGH 15.12.1971, 11Os190/71
OGH 15.12.1971, 11Os190/71
Rechtssätze
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Norm | FinStrG §35 Abs1 lita |
RS0086512 | Ein zur Erfüllung des subjektiven Tatbestandes geeigneter, "böser Vorsatz" liegt in der Regel und insbesondere auch nach den Straftatbeständen des FinStrG (hier § 35 Abs 1 lit a FinStrG) auch dann vor, wenn der tatbestandsmäßige Erfolg mit den vom Täter bezweckten Folgen seiner Handlung untrennbar verbunden ist und damit gleichfalls gewollt wird. |
Norm | FinStrG §35 Abs1 lita |
RS0086517 | Die vorsätzliche Nichterfüllung der dem Angeklagten bekannten Mitwirkung am Zollverfahren - auch bloß in der Absicht, die Beförderungssteuer nicht zu bezahlen - durch Nichtstellung der von ihm in das österreichischen Zollgebiet eingebrachten, zur Durchfuhr bestimmten Waren umfaßt als notwendige Folge auch das Wollen des Unterbleibens einer zollamtlichen Behandlung dieser Ware. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Strafrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0086517 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-70445