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Zweckgesellschaften – Definition und Behandlung im Konzernabschluss
Durch den Konsolidierungskreis werden alle Unternehmen zusammengefasst, die in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einzubeziehen sind. Während der Konsolidierungskreis im engeren Sinne das Mutterunternehmen und alle vollkonsolidierungspflichtigen Tochterunternehmen umfasst, sind dem Konsolidierungskreis im weiteren Sinne zudem die Unternehmen, die quotal in den Konzernabschluss einbezogen oder nach der Equity-Methode bewertet werden, zu subsumieren. Für den Konsolidierungskreis im engeren Sinne ist das Vorliegen mindestens einer vollkonsolidierungspflichtigen Mutter-Tochter-Beziehung die Grundvoraussetzung für die Erstellung eines Konzernabschlusses. Als Tochterunternehmen können auch sog. Zweckgesellschaften vollzukonsolidieren sein. Charakteristisch für sie ist die bei diesen Unternehmen stark im Vordergrund stehende wirtschaftliche Betrachtung bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises gemäß SIC 12 gegenüber den übrigen – eher formalen – Kriterien, die als Anhaltspunkte in IAS 27 genannt werden.
1. Vollkonsolidierungspflicht nach IFRS
Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses knüpft nach IAS 27.9 an das Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses an. Dabei...