OGH 10.08.1976, 10Os54/76
OGH 10.08.1976, 10Os54/76
Rechtssatz
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Norm | FinStrG nF §17 Abs2 litc Z4 |
RS0087976 | Hätte nach der Beschaffenheit der Gegenstände unter den konkreten Umständen der betreffenden Tat der Schmuggel auch ohne Verwendung eines Beförderungsmittels begangen werden können, unterliegt dieses nicht dem Verfall. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Strafrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0087976 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-70187