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Full Goodwillnach IFRS 3
Ermittlung, Fortschreibung und Bilanzpolitik
Die Neufassung des IFRS 3 ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Damit sind die Neuregelungen regelmäßig für den Konzernabschluss 2010 zu beachten. Neben zahlreichen Änderungen ist eine Besonderheit herauszugreifen: IFRS 3 beinhaltet ein Wahlrecht zur Anwendung der sog. Full Goodwill-Methode, nach der der im Rahmen einer Akquisition entstandene Goodwill auch auf die Minderheitenanteile aufgedeckt werden kann. Damit ergeben sich weitreichende bilanzpolitische Möglichkeiten für den Bilanzierenden.
1. Darstellung der Regelung
Nach IFRS 3.19 kann der Erwerber bei dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung, die weniger als 100 % beträgt, die Minderheitenanteile entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewerten. Demnach kann der Erwerber für jede einzelne Akquisition entscheiden, die Minderheitenanteile (oder auch Fremdgesellschafteranteile)
beteiligungsproportional mit ihren beizulegenden Zeitwerten zu bewerten oder
mit ihrem Fair Value, d.h. einschließlich des auf die Minderheiten entfallenden Goodwill, anzusetzen.
Bei der beteiligungsproportionalen Bewertung...