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Änderungen in der Rechnungslegung von Kreditinstituten nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Teil I: Finanzinstrumente des Handelsbestands, Bilanzierung von Bewertungseinheiten
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz als größte Reform des HGB in den letzten 20 Jahren stellt aufgrund der knappen Umsetzungsfrist höchste Anforderungen an die Kreditinstitute. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Finanzinstrumente des Handels und die – von allen bilanzierungspflichtigen Kaufleuten zu beachtende – Vorschrift zur Abbildung von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB. Bei beiden Vorschriften sind auch die Schnittstellen zum Bankaufsichtsrecht und Risikomanagement zu beachten. Darüber hinaus wirken sich auch die Vorschriften zur Währungsumrechnung, zu den latenten Steuern und den Rückstellungen auf den Jahresabschluss der Kreditinstitute, der die Grundlage für die Ausschüttungsbemessung und die Besteuerung bildet, aus.
1. Ziel und Anwendungsbereich der Vorschriften
Das am im Bundesgesetzblatt verkündete und am darauf folgenden Tag in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) stellt die größte Veränderung der nationalen Rechnungslegungsvorschriften seit der Umsetzung der 4. und 7. EG-Richtlinie sowie der Bankbilanzrichtlinie dar. Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses wurde die ursprüngliche Zielsetzung einer weitgehenden Annäherung an die I...