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Zahlungsmittelgenerierende Einheiten im Rahmen des Impairment-Tests
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Bildung und sich ergebende abschlusspolitische Potenziale
Der Impairment-Test stellt einen zentralen Aspekt der IFRS-Rechnungslegung dar. Da in den meisten Fällen der Nettoveräußerungs- und auch der Nutzungswert für einzelne Vermögenswerte nicht bestimmt werden kann, ist vom Grundsatz der Einzelbewertung abzuweichen und die Werthaltigkeit auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu prüfen. Für deren Abgrenzung beinhaltet IAS 36 nur wenige Hinweise. Im nachfolgenden Beitrag werden entsprechende Möglichkeiten aufgezeigt und sich daraus ergebende abschlusspolitische Potenziale vorgestellt.
1. Einleitung
Vermögenswerte sind grundsätzlich einzeln zu bewerten und entsprechend auch im Rahmen des Impairment-Tests einzeln auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen. Häufig wird dieses jedoch nicht möglich sein, da sich isoliert weder Nettoveräußerungs- noch Nutzungswert verlässlich bestimmen lassen. In diesen Fällen ist vom Einzelbewertungsgrundsatz abzuweichen, und die Werthaltigkeit ist auf Ebene einer – den möglicherweise wertgeminderten Vermögenswert enthaltenden – zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZMGE) zu prüfen. IAS 36 bietet jedoch für die Bildung von ZMGEs nur wenige Abgrenzungshinweise, die überdies häufig wenig konkret sind. Vor ...