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Konsolidierung aufgegebener Geschäftsbereiche
Konflikt zwischen IAS 27 und IFRS 5?
IFRS 5 regelt neben dem Ausweis und der Bewertung von langfristigen Vermögenswerten, die „als zur Veräußerung gehalten” klassifiziert werden, den Ausweis sog. aufgegebener Geschäftsbereiche. Nach IFRS 5.1(b) ist das Ergebnis aufgegebener Geschäftsbereiche in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung gesondert auszuweisen.
Es stellt sich die Frage: Wie ist dabei mit Aufwendungen und Erträgen umzugehen, die zwischen den fortgeführten und den aufgegebenen Geschäftsbereichen angefallen sind? Denn die Anwendung von IFRS 5 führt (zumindest nach dem Wortlaut des Standards) nicht zu einer Einschränkung des Anwendungsbereichs von IAS 27 – und IAS 27.24 verlangt die Eliminierung aller konzerninternen Salden und Transaktionen.
Die Autoren machen die Antwort auf diese Frage an Fallbeispielen nachvollziehbar.
1. Einführung und Problemstellung
Nach IFRS 5.30 hat ein Unternehmen Informationen bereitzustellen, die es den Abschlussadressaten ermöglichen sollen, die finanziellen Auswirkungen von aufgegebenen Geschäftsbereichen zu beurteilen.
Im Rahmen der Darstellung aufgegebener Geschäftsbereiche sind besondere Ausweisvorschriften in verschiedenen Abschlussbestandteilen zur berücksichtigen: So haben hinsicht...