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IRZ 11, November 2009, Seite 457

Finanzinstrumente: Bewertung und Berichterstattung

Anmerkungen zu IAS 39 und IFRS 7

Christian Zwirner und Ago Reinholdt

Die Behandlung von Finanzinstrumenten nach IFRS ist ein komplexes Themengebiet, in dessen Umfeld der Rechnungslegende eine Vielzahl von Normen beachten muss. Entscheidend für Fragen der Bewertung und Berichterstattung ist im ersten Schritt eine richtige Klassifizierung der einzelnen Finanzinstrumente. Erst wenn diese zutreffend und eindeutig erfolgt ist, können die relevanten Bewertungs- und Berichterstattungsnormen richtig angewandt werden.

1.  Zugangsbewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 39

Die Zugangsbewertung von Finanzinstrumenten richtet sich einheitlich nach IAS 39.43. Finanzielle Vermögenswerte sind im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung mit ihrem Fair Value anzusetzen. Dieser ermittelt sich als Summe aus Anschaffungspreis und direkt zurechenbaren Anschaffungsnebenkosten (Transaktionskosten). Grundsätzlich sind die Anschaffungsnebenkosten damit als Bestandteil der Anschaffungskosten zu aktivieren. Hiervon besteht eine Ausnahme: Bei den erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten sind etwaige Anschaffungsnebenkosten als Aufwand der Periode zu behandeln. Diese Aufwendungen werden z.B. im Posten „sonstige betriebliche Aufwendungen” erfasst.

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