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Trischberger: Liebe Leserinnen und Leser,
Liebe Leserinnen und Leser,
Eva Trischberger, IRZ-Redaktion
ein Thema, das jede Menge Zündstoff birgt: Mit IAS 39 besteht ein Regelungsdickicht, das selbst nach Aussage des IASB schwer zu verstehen, anzuwenden und zu interpretieren ist. Die Finanzmarktkrise und der daraus resultierende politische Druck haben das IASB vor eine nicht allzu leichte Aufgabe gestellt. Der mit Spannung erwartete, am vorgelegte Entwurf ED/2009/7 „Financial Instruments: Classification and Measurement” – der erste der drei geplanten Phasen (Classification and Measurement, Impairment und Hedge Accounting) zur grundlegenden Überarbeitung des bestehenden Standards – sieht eine wesentliche Neuausrichtung bei der bilanziellen Abbildung von Finanzinstrumenten vor: In Zukunft solle es nur noch zwei Klassifikationsmöglichkeiten statt der bisherigen vier Bewertungsmöglichkeiten geben. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden sollen künftig entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten (amortized costs) oder zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) zu bilanzieren sein. Zu amortized costs darf nur bewertet werden, wenn das Instrument die grundlegenden Eigenschaften eines Kredites aufweist und zudem auf einer ...