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IRZ 7, August 2009, Seite 335

Stichproben im Auditing – Was bedeutet das für den Wirtschaftsprüfer?

Bestimmung von Stichprobenumfängen für die Plausibilitätsprüfung von Buchwerten

Peter Gäth

Der Wirtschaftsprüfer kann nicht jede unterjährige Transaktion prüfen, weshalb er das Schwergewicht auf Analysen und Erhebungen auf der Basis von Stichproben, Plausibilitäts- und Ermessensüberlegungen legt.

Um solche Stichproben im Bereich der ergebnisorientierten Prüfung mit statistischen Verfahren aussagekräftig zu gestalten, sind zwei Schritte zwingend durchzuführen: Bestimmung des Stichprobenumfanges (Anzahl Elemente) und zufällige Selektion der Elemente. Dabei bleibt die Schwierigkeit, die Balance zwischen Effektivität und Effizienz zu finden. Anhand von Beispielen erklärt der Beitrag Schritt für Schritt ein in der Praxis mögliches Vorgehen mittels mathematischstatistischer Berechnung.

1.  Ausgangslage

Das Ziel ist, mit einer möglichst geringen Anzahl von Stichprobenelementen eine treffende Aussage für die jeweilige Position der Jahresrechnung (statistisch als Population oder Grundgesamtheit bezeichnet) zu machen.

Beispiel 1:

In der Jahresrechnung ist die Position Lager mit einem geschätzten Buchwert von 1700 000 CHF erfasst. Eine genaue Nachrechnung sei aufgrund der 4000 Artikel an Lager nicht möglich.

Nun muss der Wirtschaftsprüfer entscheiden, ob er den Buchwert akzeptieren (veri...

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