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IRZ 7, August 2009, Seite 325

Aus Fehlern lernen – Eine Analyse von der DPR entdeckter und nicht entdeckter Fehler in der Rechnungslegung

Tobias Hüttche

Fehler in der Rechnungslegung – ob bei Bilanzierung, Bewertung oder Ausweis – lassen sich nie ganz ausschließen. Man kann aus ihnen jedoch lernen und sie zu vermeiden suchen.

Der vorliegende Beitrag fasst wesentliche Ergebnisse einer großzahligen Untersuchung zusammen, welche die gestützte – auf Feststellungen der DPR beruhende – und ungestützte Fehlerkorrektur zum Gegenstand hat. Ausgehend von Feststellungen zur Fehlerhäufigkeit werden die wesentlichen Fehlerquellen und Fehlerarten dargestellt und Hinweise zu deren Vermeidung gegeben.

1.  Einleitung

Aus Fehlern kann man lernen – dies gilt auch für Fehler in der Rechnungslegung. Fehler zu vermeiden ist Aufgabe der Geschäftsführung. Die Überwachungsorgane tragen dafür Sorge, dass dieser Verpflichtung auch entsprochen wird. Schließlich hat auch der Abschlussprüfer seine Prüfung so anzulegen, dass wesentliche Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden (§ 317 Abs. 1 Satz 3 HGB). Werden Fehler in der Rechnungslegung erst in Folgejahren entdeckt, so erfolgt deren Korrektur entsprechend den für das jeweilige Rechenwerk (Handelsbilanz, Steuerbilanz, internationaler Abschluss) g...

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