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IRZ 6, Juni 2009, Seite 229

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – Reform ohne Mut

Das Vorsichtsprinzip bleibt Eckpfeiler der deutschen Bilanzierung

Bernd Keller

Nach einem fast eineinhalb Jahre dauernden Gesetzgebungsverfahren ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) nun endlich nach Abstimmung in Bundestag () und Bundesrat () verabschiedet worden. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann damit die größte Reform des deutschen Bilanzrechts seit dessen Einführung in Kraft treten.

Leider hat dem Gesetzgeber der Mut gefehlt, die ursprünglich vorgesehene Stärkung des deutschen Handelsgesetzbuches als Alternative zur angloamerikanisch geprägten internationalen Rechnungslegung auch vollständig durchzusetzen. Das Prädikat „Jahrhundertreform” verdient das BilMoG daher nicht mehr, an mehreren Stellen wurden die ursprünglichen Ziele eindeutig verfehlt.

War die Kapitalmarktkrise 2001 noch mit ein Auslöser für die Initiative der Reform des HGB, so hat die aktuelle Finanzmarktkrise den Reformeifer erheblich gebremst. Herausgekommen sind nun neben weiterhin gültigen Bilanzierungswahlrechten einige neue, die die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse mit- und untereinander weiter erschweren werden. Im Rahmen der Prüfung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen könnte dies zu einer problematischen Entwicklung führen.

Vor dem Hi...

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