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IRZ 6, Juni 2009, Seite 227

Trischberger: Liebe Leserinnen und Leser,

Liebe Leserinnen und Leser,

Eva Trischberger, IRZ-Redaktion

es wird viel diskutiert über das neue deutsche Bilanzrecht. Vom „Reförmchen” ist die Rede oder auch von einer „abgespeckten Version”. Das Vorhaben sei „auf halber Strecke liegen geblieben”, herausgekommen sei eben nur ein „BilMoG light”.

Was ist aus dem erklärten Ziel des Gesetzgebers der Annäherung des HGB an internationale Rechnungslegungsstandards geworden und der damit stärkeren Betonung der Informationsfunktion? Ist es wirklich so „arg” darum bestellt? Und gilt dies auch für den handelsrechtlichen Konzernabschluss?

Wenngleich das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Wesentlichen den Bilanzierungs- und Bewertungsrahmen des handelsrechtlichen Einzelabschlusses betrifft, ergeben sich durch diese Änderungen Folgewirkungen für den HGB-Konzernabschluss (§ 298 Abs. 1 HGB). Zudem enthält das BilMoG explizit konzernspezifische Rechnungslegungsvorschriften.

Diesbezüglich bleibt die Frage: Werden durch das BilMoG die Konzernabschlüsse deutscher kapitalmarktorientierter Unternehmen (nach IFRS) mit denjenigen nicht-kapitalmarktorientierter Unternehmen (nach HGB) besser oder schlechter vergleichbar? Im Endeffekt lassen sich mit Blick hi...

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