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Combined Financial Statements
Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Börsenprospekt vor dem Hintergrund einer komplexen finanztechnischen Vorgeschichte
Als Konsequenz aus der Konzentration auf Kernkompetenzen kapitalmarktorientierter Unternehmen werden häufig einzelne Geschäftsbereiche verkauft oder in rechtlich selbständige Tochterunternehmen ausgegliedert. Für die auf diesem Wege verselbständigten Unternehmensbereiche wird oftmals eine Börseneinführung angestrebt, um auch gesellschaftsrechtlich eine Trennung zu vollziehen und weiteres Wachstum über den Kapitalmarkt zu finanzieren.
Neben der organisatorischen Neuausrichtung müssen bei einer Börseneinführung zahlreiche regulatorische Anforderungen erfüllt werden. Es kann u.a. erforderlich sein, so genannte kombinierte oder zusammengefasste Abschlüsse („Combined Financial Statements”) zu erstellen, um potenziellen Investoren eine mit der Situation nach dem Börsengang vergleichbare fundierte Analyse der Finanzinformationen zu ermöglichen. Die hierbei zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Erstellungsprozess sind Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen.
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Um eine Börsenzulassung zu erhalten, muss nach den Vorschriften der Börsenzulassungsverordnung (BörsZulV) und des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) ein Börsenprospekt erstellt werden, de...