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Auswirkungen des IFRS 9 für Nicht-Finanzinstitute am Beispiel von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Der für am (oder nach dem) beginnende Geschäftsjahre neu anzuwendende IFRS 9 bringt zahlreiche Änderungen für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit sich, die einerseits auf neue Klassifizierungsvorgaben und andererseits auf geänderte Bewertungsregeln zurückzuführen sind. Die daraus resultierenden Konsequenzen für den IFRS-Anwenderkreis sind nach Maßgabe des vorhandenen Bestands von financial assets erheblich. Für Nicht-Finanzinstitute sind die Auswirkungen des geänderten Standards auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen praxisrelevant.
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Bilanzierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzt voraus, dass ein Unternehmen seine Verpflichtung in Gestalt einer Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen erfüllt hat und somit einen Anspruch auf das vereinbarte Entgelt besitzt (IFRS 9.B3.1.2.b). Für Forderungen dieser Kategorie ist i.d.R. eine kurze Fälligkeitsdauer charakteristisch, weshalb die für ihre Bewertung maßgeblichen Faktoren auf das Ausfallrisiko beschränkt sind. Dieses kann neben einer Einzelbetrachtung auf einer pauschalen Ebene festgemacht werden, wobei eine Saldierung mit Ausfal...