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Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter im mehrstufigen Konzern nach IFRS
Eine wirtschaftliche Einheit gilt dann als mehrstufiger Konzern, wenn ein Mutterunternehmen nicht nur Tochterunternehmen hat, an denen es unmittelbar beteiligt ist, sondern auch Beherrschung auf deren Tochterunternehmen – sog. Enkelunternehmen – ausüben kann. Sind an den Tochterunternehmen eines mehrstufigen Konzerns nicht nur beherrschende, sondern auch nicht-beherrschende Gesellschafter beteiligt, wird in den Rechnungslegungsnormen der IFRS die konzernbilanzielle Abbildung der Anteile von nicht-beherrschenden Gesellschaftern nicht explizit geregelt. Stattdessen haben sich zwei Sichtweisen dafür herausgebildet, mit welchem Umfang die Beteiligungen der nicht-beherrschenden Gesellschaftergruppen in den Konsolidierungsprozess eines mehrstufigen Konzerns einfließen. Aufgrund dieses Sachverhalts werden in dem vorliegenden Beitrag die beiden gängigen Konsolidierungsverfahren im mehrstufigen Konzern erläutert und einer kritischen Würdigung vor dem Hintergrund der IFRS unterzogen.
1. Problemstellung
Die Vorschriften zur Kapitalkonsolidierung nach IFRS 3 i.V.m. IFRS 10 – d.h. die Verrechnung der Konzernanteile an einem Tochterunternehmen mit dem Reinvermögen dieses Tochterunternehmens – besc...