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Die Aktivierung latenter Steuern auf Zinsvorträge nach IAS 12
Kernstück der Anfang 2008 in Kraft getretenen Reform der Unternehmensbesteuerung in Deutschland ist die Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen über § 8a KStG und § 4h EStG. Erklärtes Ziel der gemeinhin als „Zinsschranke” bezeichneten Regelung ist die Gegenfinanzierung der Absenkung nominaler Körperschaftsteuersätze durch die Sicherung des im Inland erwirtschafteten Steuersubstrats. Insbesondere möchte der deutsche Gesetzgeber der Verlagerung von Gewinnen und Kapital ins Ausland mittels – in ökonomischer Perspektive – überhöhter Zinszahlungen die steuerliche Attraktivität nehmen. Prägnant und anhand eines Beispiels umreißt der Beitrag – Schritt für Schritt – die Entstehung und Bedeutung ertragsteuerlicher Zinsvorträge für die Ermittlung aktiver latenter Steuern nach IFRS.
1. Wie entstehen Zinsvorträge?
Die Zinsschrankenregelung begrenzt den Abzug von Zinsaufwendungen, welche die Zinserträge des Wirtschaftsjahres übersteigen (negativer Zinssaldo), pauschal auf 30% des steuerpflichtigen Gewinns vor Zinsen und Abschreibungen („steuerliches EBITDA”). Das „steuerliche EBITDA” errechnet sich aus
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dem steuerpflichtigen Gewinn | |
+ | dem positiven Saldo aus Zinsaufwendungen und Erträgen |
+ | Abschreibun... |