Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Trischberger: Liebe Leserinnen und Leser,
Liebe Leserinnen und Leser,
Eva Trischberger, IRZ-Redaktion
im Mai diesen Jahres wurde nun der Regierungsentwurf zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) auf den parlamentarischen Weg gebracht, der zahlreiche Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf vom aufweist. In unserem Doppelheft IRZ 7/8–2008 haben Ihnen unsere Autoren Achim Dörner und Mitar Vasic diese kleinen und auch größeren Abweichungen in einer vergleichenden Übersicht vorgestellt.
Einige Änderungen sind wohl auf ausdrückliche Hinweise aus der Bilanzierungspraxis zurückzuführen, wie etwa die neu in § 248 HGB-RegE aufgenommenen Bilanzierungsverbote für geschäftswertähnliche Vermögensgegenstände, z. B. nicht entgeltlich erworbene Marken, Verlagsrechte oder Kundenlisten – was eine weitere Annäherung an IAS 38.63 bedeutet. Abgesehen davon soll es nach den Plänen der Bundesregierung jedoch zu einer generellen Aktivierungspflicht selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens kommen. Der Bundesrat fordert lediglich ein Aktivierungswahlrecht, insbesondere mit Blick auf das von der Bundesregierung geforderte Kriterium der Kostenneutralität.
Laut Søren Kierkegaard ist Vergleichen das Ende d...