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IRZ 1, Jänner 2018, Seite 8

Zinsen auf unsichere Steuerpositionen

Der Fall – die Lösung

Frank Richter

1. Der Fall

Die A-AG, Berlin, erstellt ihren Abschluss nach IFRS. Zum Abschlussstichtag liegen folgende Informationen vor:

Der Steuersatz der A-AG beträgt für alle Veranlagungszeiträume 30%.

Die steuerliche Außenprüfung für die Veranlagungszeiträume 2010 bis 2012 wurde in 2017 abgeschlossen. Im August 2017 hat die A-AG einen geänderten Steuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 2011 erhalten. Das Finanzamt hat den Abzug von Betriebsausgaben in Höhe von TEUR 2.500 nicht anerkannt und eine Nachzahlung in Höhe von TEUR 945 (TEUR 750 zusätzlich festgesetzte Steuern plus TEUR 195 Zinsen) gefordert. Die A-AG hat die Nachzahlung sofort geleistet und Einspruch gegen den geänderten Steuerbescheid eingelegt. Die A-AG und ihr Steuerberater rechnen mit 70%iger Wahrscheinlichkeit mit der Anerkennung des Betriebsausgabenabzugs im Rechtsbehelfsverfahren. Der Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens wird für Ende 2020 erwartet.

Im Veranlagungszeitraum 2014 hat die A-AG für einen steuerrechtlich nicht abschließend geregelten Sachverhalt Betriebsausgaben in Höhe von TEUR 1.000 abgezogen. Im November 2017 wird ein Finanzgerichtsurteil veröffentlicht, nachdem ein Abzug nicht zulässig ist. Die A-A...

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