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Retournierung einer Postsendung gegen den Willen des Empfängers - Maßnahmenbeschwerde
Aus dem Drittland im Postverkehr einlangende Sendungen werden beim „Verzollungspostamt“ zur Zollabfertigung vorbereitet. Die Post tritt dabei als Vertreterin des Empfängers auf, deren Aufgabe es ist, eine Zollanmeldung zu erstellen und diese anschließend elektronisch an das Zollamt zu übermitteln. Wenn der Post nicht alle Unterlagen/Angaben vorliegen, die zur Erstellung der Zollanmeldung erforderlich sind, fordert sie den Empfänger zur Mitwirkung auf. Falls der Empfänger dieser Aufforderung nicht entspricht, wird die Sendung an den Absender retourniert. Im Streitfall wandte sich ein Rechtsanwalt in eigener Sache wegen einer solchen Retournierung an das Bundesfinanzgericht. Er wählte dazu das Rechtsschutzinstrument der Maßnahmenbeschwerde gem § 283 BAO. Das Bundesfinanzgericht wies diese Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück.
1. Der Fall
Bei der Post langte ein aus Singapur stammendes und für den Beschwerdeführer (Bf) bestimmtes Paket ein, das eine Mitgliedskarte und mehrere Kofferanhänger enthielt. Die Post erachtete den auf dem Paket seitens des Versenders angegebenen Warenwert als unplausibel und forderte den Bf mehrmals schrif...