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Zollschuldentstehung wegen unzulässiger Benützung des „Grünkanals“ am Flughafen
Entscheidung: ; Revision nicht zugelassen.
Norm: Art 218 UZK-IA, DVO 2015/2447.
Für die Durchfuhr eines in einem Drittland steuerfrei erworbenen hochpreisigen Schmuckstücks durch das Zollgebiet der Union, die ausschließlich dem Zweck dient, diese Ware im Zollgebiet der Union einem Dritten weiterzugeben und anschließend in einem anderen Drittland zu verzollen, sehen die unionsrechtlichen Bestimmungen die Abgabe einer konkludenten Zollanmeldung nicht vor.