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Trischberger: Liebe Leserinnen und Leser,
Liebe Leserinnen und Leser,
Eva Trischberger, IRZ-Redaktion
ausdrückliches Ziel des am veröffentlichten Referentenentwurfes zum BilMoG ist ein moderates Heranführen des Handelsrechts an internationale Rechnungslegungsstandards. In diesem Zusammenhang verankert § 264 e HGB-E für Kapitalgesellschaften ein generelles Wahlrecht, anstelle eines HGB- einen IFRS-Jahresabschluss aufzustellen. Doch bekanntlich hat man mit der Wahl auch die Qual. Welche Vorteile bestehen also in der Inanspruchnahme des Wahlrechts für das eigene Unternehmen? In welchen Bereichen gibt es Unterschiede zwischen den beiden Rechnungslegungssystemen und wie wirken sich diese möglicherweise aus?
Das differenziert ausgearbeitete Fallbeispiel von Hanno Kirsch gibt hierauf wichtige Antworten: U.A. führen beide Alternativen – HGB i.d.F. BilMoGRefE bei unterstellter rückwirkender Anwendung sowie IFRS – zu einer Zunahme des Eigenkapitals. Trotz Annäherung des HGB an die IFRS-Rechnungslegung besitzt Letztere im vorliegenden Fall hinsichtlich der Verbesserung des Eigenkapitals ein größeres Potenzial; gegenläufig wirken allerdings die höheren Wertansätze für Rückstellungen nach IFRS. Darüber hinaus lässt sich bei Anwe...