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IRZ 6, November 2007, Seite 361

Goodwill bei Immobilientransaktionen

Daniel Zaugg

Kontrovers diskutieren derzeit Wirtschaftsprüfer, Investmentbanker und potenzielle Käufer zwei Fragen: Wie kann durch den Kauf einer Gesellschaft, deren Aktiven nur aus Renditeliegenschaften (bewertet zum Fair Value) bestehen, ein Goodwill entstehen? Und falls ein Goodwill besteht, muss dieser aufgrund eines Impairment Tests (IAS 36) umgehend abgeschrieben werden? Anhand eines Fallbeispiels werden hier der Begriff „Goodwill” sowie zentrale Aspekte des Goodwill Accounting erläutert.

1.  Was ist Goodwill

Buchhalterisch lässt sich „Goodwill” vereinfacht als Residualgröße zwischen dem Kaufpreis und den erworbenen Nettoaktiven beschreiben. Gemäß IFRS 3 ist Goodwill eine Restgröße, die einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen hat, aber nicht identifizierbar und separierbar ist. Alle erworbenen immateriellen Werte, die identifizierbar und separierbar sind, müssen bei einer Akquisition nach IFRS 3 einzeln bewertet und bilanziert werden. Als mögliche immaterielle Werte führt IFRS 3 die folgenden Gruppen auf:

Marketingbezogene immaterielle Werte (z.B. Marken)

Kundenbezogene immaterielle Werte (z.B. Kundenlisten)

Kunstbezogene immaterielle Werte (z.B. Musik)

Vertragsbezogene immaterielle Werte (z.B....

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