Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IFRS 7: Kreditrisikoangaben im Bankabschluss
Der nach IFRS 7 erforderliche Risikobericht enthält viele Daten, die Banken bereits für Aufsichtszwecke verwenden. Durch Basel II Säule 1 kommen zahlreiche Schnittstellen hinzu. Allerdings erfordern die Kreditrisikoangaben in IFRS 7 auch einige Anpassungen und Umgliederungen. Der Beitrag bespricht die Kreditrisikoangaben gemäß IFRS 7 auf Basis eines Datenhaushalts nach Basel II Säule 1.
1. Schnittstellen IFRS 7 und Basel II Säule 1
Der nach IFRS 7 erforderliche Risikobericht muss Angaben zum Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiko enthalten. Kreditinstitute steuern diese Risiken bereits nach aufsichtsrechtlichen Regeln, insbesondere Basel II Säule 1 auf Basis der Richtlinie 2006/48/EG (kurz: CRD). Die Risikobegriffe in IFRS 7 und Basel II unterscheiden sich aber im jeweiligen Anwendungsbereich; Tabelle 1 vergleicht beide Systeme.
Die meisten Überschneidungen finden sich beim Kreditrisiko und werden daher nachfolgend erläutert. Zu den übrigen Fragestellungen zu IFRS 7 darf auf die Literatur verwiesen werden. Neben den Synergieeffekten aus der Nutzung von Schnittstellen besteht bei Kreditinstituten im IRB-Ansatz auch eine formalrechtliche Verknüpfung: Interne Ratings, Ausfalls- und Verlu...