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IRZ 3, Mai 2007, Seite 147

Liebe Leserinnen und Leser,

Liebe Leserinnen und Leser,

mehr als die Hälfte eines Unternehmenswertes entfällt heute durchschnittlich auf immaterielle Vermögenswerte. Während man früher bei der Erstkonsolidierung im Allgemeinen die stillen Reserven in den Grundstücken oder im Wertpapierbesitz aufdeckte, wird heute auf eine differenzierte Identifikation erworbener stiller Reserven großer Wert gelegt, um auf diese Weise den eigentlichen core goodwill zu erhalten. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat daher konsequenterweise Ende 2006 angekündigt, dem Problem der Kaufpreisallokation ihr besonderes Augenmerk zu widmen. Thoralf Erb und Cornelia von Oertzen untersuchen das Vorgehen bei der Kaufpreisallokation beispielhaft anhand des immateriellen Vermögenswertes „Auftragsbestand”.

In einem weiteren Beitrag widmen sich Dirk Hachmeister und Michael Hanschmann einer besonderen Gestaltung des Erwerbsvorgangs. Häufig werden den Minderheitsaktionären Verkaufsoptionen gegeben, die es ihnen erlauben, innerhalb einer vereinbarten Frist ihre Anteile dem Erwerber anzudienen. Diese Frage ist insoweit von Interesse, als ein Normenkonflikt besteht. Sind die Regelungen von IFRS 3 oder IAS 39 vorrangig zu sehen? Je na...

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