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VwGH 26.04.1989, 89/14/0027

VwGH 26.04.1989, 89/14/0027

Rechtssätze


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Normen
RS 1
AusfzF der Mitwirkungspflicht, Beweislast (Glaubhaftmachungslast) und Behauptungslast des Steuerpflichtigen für die außerordentliche technische/wirtschaftliche Abnutzung eines abgebrochenen Betriebsgebäudes, an dessen Stelle ein neues errichtet wurde, um den Restbuchwert des Altgebäudes als Betriebsausgabe des Abbruchjahres geltend machen zu können und ihn nicht iSd "Opfertheorie" als Teil der Herstellungskosten des Neugebäudes aktivieren zu müssen (hier: Fremdenpension, deren sanitäre Ausstattung nicht mehr den gewerberechtlichen Mindestanforderungen entsprach).
Normen
RS 2
Selbst dort, wo gem § 138 Abs 1 BAO Glaubhaftmachung genügt, hat diese die schlüssige Behauptung der maßgeblichen Umstände durch den Abgabepflichtigen (§ 119 Abs 1 BAO) zur Voraussetzung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140027.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-64423