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VwGH 06.07.1989, 89/06/0084

VwGH 06.07.1989, 89/06/0084

Rechtssätze


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Norm
BauO Stmk 1968 §70 Abs2;
RS 1
Das Vorhandensein anderer, ordnungsgemäßer Rauchfänge bewirkt nicht die Aufhebung der im § 70 Abs 2 Stmk BauO normierten Instandhaltungsverpflichtung bezüglich eines bestimmten Rauchfanges.
Norm
BauO Stmk 1968 §70 Abs2;
RS 2
§ 70 Abs 2 Stmk BauO kann eine Einschränkung der Instandhaltungsverpflichtung der Eigentümer dahingehend nicht entnommen werden, dass nur jederzeit benutzbare Gebäudeteile instandzusetzen seien.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1989060084.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-64316