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VwGH 12.09.1989, 88/14/0171

VwGH 12.09.1989, 88/14/0171

Rechtssätze


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Normen
EStG 1972 §28;
UStG 1972 §10 Abs2 Z5;
RS 1
Die umsatzsteuerliche Begünstigung für Umsätze aus Vermietung und Verpachtung geht vom zivilrechtlichen Begriff des Bestandvertrages aus und erweitert diesen lediglich um bestimmte, dem Einkommensteuerrecht fremde Tatbestandselemente.
Normen
EStG 1972 §28;
UStG 1972 §10 Abs2 Z5;
RS 2
Der einkommensteuerrechtliche Begriff der Vermietung und Verpachtung ist umfassender als der des Zivilrechts. Es sind alle wirtschaftlich einer Vermietung und Verpachtung gleichartigen Sachverhalte zu erfassen.
Normen
EStG 1972 §23;
EStG 1972 §28;
UStG 1972 §10 Abs2 Z5;
RS 3
Die kurzfristige Überlassung eines Abstellplatzes auf einem abgezäunten Parkplatz an ständig wechselnde Benützer entspricht grundsätzlich dem einkommensteuerrechtlichen Begriff der Vermietung, es sei denn, daß der "Vermieter" der Abstellplätze eine über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende weitere, das Erscheinungsbild eines Gewerbebetriebes begründende Tätigkeit entfaltet.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6430 F/1989
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140171.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-64020