VwGH 12.09.1989, 88/14/0171
VwGH 12.09.1989, 88/14/0171
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die umsatzsteuerliche Begünstigung für Umsätze aus Vermietung und Verpachtung geht vom zivilrechtlichen Begriff des Bestandvertrages aus und erweitert diesen lediglich um bestimmte, dem Einkommensteuerrecht fremde Tatbestandselemente. |
Normen | |
RS 2 | Der einkommensteuerrechtliche Begriff der Vermietung und Verpachtung ist umfassender als der des Zivilrechts. Es sind alle wirtschaftlich einer Vermietung und Verpachtung gleichartigen Sachverhalte zu erfassen. |
Normen | |
RS 3 | Die kurzfristige Überlassung eines Abstellplatzes auf einem abgezäunten Parkplatz an ständig wechselnde Benützer entspricht grundsätzlich dem einkommensteuerrechtlichen Begriff der Vermietung, es sei denn, daß der "Vermieter" der Abstellplätze eine über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende weitere, das Erscheinungsbild eines Gewerbebetriebes begründende Tätigkeit entfaltet. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 6430 F/1989 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1988140171.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-64020