VwGH 20.09.1988, 88/14/0105
VwGH 20.09.1988, 88/14/0105
Rechtssätze
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Normen | KO §124; KO §46 Abs1 Z2; KO §47; KO §81; KO §83; |
RS 1 | Zur Zuständigkeit der Abgabenbehörde bei Festsetzung einer Abgabe auszusprechen, ob es sich um eine Masseforderung oder eine Konkursforderung handelt. |
Normen | InvestPrämG §10; InvestPrämG §11; InvestPrämG §2; InvestPrämG §8; InvestPrämG §9; KO §124; KO §46 Abs1 Z2; KO §47; KO §81; KO §83; |
RS 2 | Zur Möglichkeit der Verletzung von Rechten des Masseverwalters durch einen Abgabenbescheid über die Festsetzung eines Rückforderungsanspruches gemäß § 10 InvestPrämG, in dem diese Forderung als Masseforderung bezeichnet wird, was sich aus dem Bescheidspruch iZm der Bescheidbegründung ergab. |
Normen | |
RS 3 | Beugt sich der Vorbehaltskäufer dem Anspruch des Vorbehaltsverkäufers auf Rückgabe eines zum Betriebsvermögen des Käufers gehörigen Wirtschaftsgutes, so scheidet damit das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen des Käufers aus, mag es auch noch bis zur Abholung durch den Eigentümer in den Betriebsräumlichkeiten stehen bleiben. Der (ehemalige) Käufer ist in einem solchen Fall auch nicht mehr wirtschaftlicher Eigentümer iSd § 24 BAO. Scheidet das Wirtschaftsgut solcherart aus dem Betriebsvermögen des Vorbehaltskäufers vor Eröffnung des Konkurses über dessen Vermögen aus, so ist ein Rückforderungsanspruch gem § 8 InvestPrämG als Konkursforderung zu qualifizieren. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1988140105.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-64001