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VwGH 13.09.1988, 88/14/0072

VwGH 13.09.1988, 88/14/0072

Rechtssatz


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Normen
ABGB §613;
BewG 1955 §9 impl;
ErbhöfeG Krnt 1903;
EStG 1972 §4 Abs1;
RS 1
Die Wirtschaftsgüter eines Hofes (Erbhof nach dem Krnt HöfeG) können gewillkürtes Betriebsvermögen einer OHG sein, die Holzhandel und Sägewerke betreibt, auch wenn der Gesellschafter nur als Vorerbe den Hof in gem §613 ABGB beschränktem Eigentum hat. Die Widmung als Betriebsvermögen kann auch dann durch Aufnahme des Vermögens des Hofes in die Bilanz erfolgen, wenn dies über Jahrzehnte (hier: von 1949 bis 1977) infolge einer seinerzeitigen Betriebsprüfung (hier:1949), deren Ergebnisse insofern umbekämpft blieben, in der Furcht vor einem Veräußerungsgewinn geschieht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140072.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-63992