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VwGH 17.02.1988, 88/13/0026

VwGH 17.02.1988, 88/13/0026

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Der Pauschbetrag nach § 4 Abs 6 EStG 1972 steht nicht dem Bezieher von Einkünften aus selbständiger Arbeit schlechthin, sondern nur auf Grund erzielter Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit iS des § 22 Abs 1 Z 1 leg cit zu.
Norm
RS 2
Die Gewährung des Betriebsausgabenpauschales für freiberufliche Tätigkeit setzt voraus, daß der Abgabenpflichtige in dem Jahr, für das er es in Anspruch nimmt, seine freiberufliche Tätigkeit noch nicht aufgegeben hat.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2785/80 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1988130026.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-63886