VwGH 17.02.1988, 88/13/0026
VwGH 17.02.1988, 88/13/0026
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Der Pauschbetrag nach § 4 Abs 6 EStG 1972 steht nicht dem Bezieher von Einkünften aus selbständiger Arbeit schlechthin, sondern nur auf Grund erzielter Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit iS des § 22 Abs 1 Z 1 leg cit zu. |
Norm | |
RS 2 | Die Gewährung des Betriebsausgabenpauschales für freiberufliche Tätigkeit setzt voraus, daß der Abgabenpflichtige in dem Jahr, für das er es in Anspruch nimmt, seine freiberufliche Tätigkeit noch nicht aufgegeben hat. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2785/80 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1988130026.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-63886