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VwGH 27.04.1989, 88/05/0272

VwGH 27.04.1989, 88/05/0272

Rechtssätze


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Normen
ABGB §833;
ABGB §834;
AVG §13 Abs3;
GebrauchsabgabeG Wr 1966 §2 Abs5;
RS 1
Die Errichtung eines "Schani-Gartens" bedarf der Zustimmung der Miteigentümer des Gebäudes iSd § 2 Abs 5 Wr GebrauchsabgabeG.
Normen
ABGB §833;
ABGB §834;
AVG §13 Abs3;
GebrauchsabgabeG Wr 1966 §2 Abs5;
RS 2
Hat ein Miteigentümer, dessen Zustimmung zu einem bestimmten Vorhaben erforderlich ist, gegen die Erteilung der Gebrauchserlaubnis Berufung erhoben, dann ist die Berufungsbehörde nicht verpflichtet, mit der Erlassung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG vorzugehen, weil schon erkennbar ist, dass die erforderliche Zustimmung nicht gegeben ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 12919 A/1989
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1988050272.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-63722