VwGH 27.04.1989, 88/05/0272
VwGH 27.04.1989, 88/05/0272
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die Errichtung eines "Schani-Gartens" bedarf der Zustimmung der Miteigentümer des Gebäudes iSd § 2 Abs 5 Wr GebrauchsabgabeG. |
Normen | |
RS 2 | Hat ein Miteigentümer, dessen Zustimmung zu einem bestimmten Vorhaben erforderlich ist, gegen die Erteilung der Gebrauchserlaubnis Berufung erhoben, dann ist die Berufungsbehörde nicht verpflichtet, mit der Erlassung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG vorzugehen, weil schon erkennbar ist, dass die erforderliche Zustimmung nicht gegeben ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 12919 A/1989 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1988050272.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-63722