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VwGH 20.02.1987, 87/17/0036

VwGH 20.02.1987, 87/17/0036

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Wurde das Verfahren über eine Beschwerde nach § 33 Abs 1 VwGG 1965 eingestellt, weil diese nach § 34 Abs 2 desselben Gesetzes als zurückgezogen anzusehen war, ist eine neuerliche Beschwerde gegen denselben Bescheid wegen entschiedener Sache gemäß § 34 Abs 1 VwGG 1965 zurückzuweisen (Hinweis B , 1699/69).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1922/74 B RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1987170036.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-63552