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VwGH 12.12.1988, 87/15/0107

VwGH 12.12.1988, 87/15/0107

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Nachhaltigkeit einer Tätigkeit iSd § 2 Abs 1 UStG 1972 ist insbesondere dann gegeben, wenn eine Wiederholung mehrerer aufeinanderfolgender gleichartiger Handlungen unter Ausnutzung derselben dauernden Verhältnisse stattfindet (Hinweis auf Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur MWSt, Anm 93 bis 96, § 2 sowie E , 2598/77, , 433/79).
Norm
RS 2
Werden von jemanden mehrere Verkäufe getätigt, so kann die Nachhaltigkeit dieser Tätigkeiten nur dann verneint werden, wenn es sich um gelegentliche Verkäufe aus angespartem Privatvermögen handelt (Hier: Sukzessiver Abverkauf von 300 Stück Golddukaten in mehreren Teilen wegen drohenden Preisverlustes, die gleichzeitig, zum Teil mittels Bankkredit, angeschafft wurden).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150107.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-63482