VwGH 23.01.1989, 87/15/0031
VwGH 23.01.1989, 87/15/0031
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Uneinbringlichkeit fordert, daß mit dem Eingang der Forderung mit Sicherheit nicht gerechnet werden kann, daß sie sohin praktisch wertlos ist. Dubiosität reicht nicht für die Berichtigung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage (anders im Bilanzsteuerrecht; Hinweis E , 87/15/0060). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1987150031.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-63455