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VwGH 23.01.1989, 87/15/0031

VwGH 23.01.1989, 87/15/0031

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Uneinbringlichkeit fordert, daß mit dem Eingang der Forderung mit Sicherheit nicht gerechnet werden kann, daß sie sohin praktisch wertlos ist. Dubiosität reicht nicht für die Berichtigung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage (anders im Bilanzsteuerrecht; Hinweis E , 87/15/0060).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1987150031.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-63455