Suchen Hilfe
VwGH 13.04.1989, 87/06/0003

VwGH 13.04.1989, 87/06/0003

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
BauG Vlbg 1972 §30;
BauRallg;
RS 1
Wegen der taxativen Aufzählung der Nachbarrechte in § 30 Abs 1 Vlbg BauG besteht kein subjektiv-öff Nachbarrecht auf Einhaltung der festgelegten Widmungskategorie (Hinweis auf E , 83/06/0090, VwSlg 11173 A/1983).
Norm
BauG Vlbg 1972 §6 Abs10;
RS 2
Bei Beurteilung, ob Emissionen eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder Gefährdung der Nachbarschaft herbeiführen ist von einem sich an der für das zu bebauende Grundstück im FlWPl festgelegte Widmungskategorie orientierenden Durchschnittsmaßstab auszugehen.
Norm
BauRallg;
RS 3
Das Baubewilligungsverfahren ist ein Projektgenehmigungsverfahren, das sowohl an Modellberechnungen als auch an Vergleichsbetrieben beurteilt werden kann (Hinweis auf E , 0401/80).
Normen
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
AVG §60;
BauRallg;
RS 4
Ein im parallel durchgeführten gewerberechtlichen Verfahren eingeholtes Gutachten eines medizinischen Amtssachverständigen kann auch im Bauverfahren herangezogen und der Beurteilung zu Grunde gelegt werden, zumal es den Parteien des Verfahrens bekannt war und ihnen sogar ausdrücklich vorgehalten wurde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1987060003.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-63108