VwGH 13.04.1989, 87/06/0003
VwGH 13.04.1989, 87/06/0003
Rechtssätze
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Normen | BauG Vlbg 1972 §30; BauRallg; |
RS 1 | Wegen der taxativen Aufzählung der Nachbarrechte in § 30 Abs 1 Vlbg BauG besteht kein subjektiv-öff Nachbarrecht auf Einhaltung der festgelegten Widmungskategorie (Hinweis auf E , 83/06/0090, VwSlg 11173 A/1983). |
Norm | BauG Vlbg 1972 §6 Abs10; |
RS 2 | Bei Beurteilung, ob Emissionen eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder Gefährdung der Nachbarschaft herbeiführen ist von einem sich an der für das zu bebauende Grundstück im FlWPl festgelegte Widmungskategorie orientierenden Durchschnittsmaßstab auszugehen. |
Norm | BauRallg; |
RS 3 | Das Baubewilligungsverfahren ist ein Projektgenehmigungsverfahren, das sowohl an Modellberechnungen als auch an Vergleichsbetrieben beurteilt werden kann (Hinweis auf E , 0401/80). |
Normen | |
RS 4 | Ein im parallel durchgeführten gewerberechtlichen Verfahren eingeholtes Gutachten eines medizinischen Amtssachverständigen kann auch im Bauverfahren herangezogen und der Beurteilung zu Grunde gelegt werden, zumal es den Parteien des Verfahrens bekannt war und ihnen sogar ausdrücklich vorgehalten wurde. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1987060003.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-63108