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IRZ 12, Dezember 2018, Seite 545

Eine erste Bilanz der Umstellungseffekte vonund

Untersuchung der Konzernzwischenberichte gem. im Prime und Mid Market der Wiener Börse

Verena Nitschinger und Elisabeth Renner

Mit sind sowohl IFRS 15 als auch IFRS 9 verpflichtend anzuwenden. Die Angabepflichten gem. IAS 8.30 und 8.31 zu den neuen Standards wurden bereits anhand einer empirischen Analyse von 42 an der Wiener Börse notierten Unternehmen untersucht. Der vorliegende Beitrag zeigt mithilfe einer empirischen Folgeanalyse dieser 42 Unternehmen, wie weit sich die gem. IAS 8.30 und 8.31 getroffenen Einschätzungen der Erstanwendungseffekte von IFRS 15 und IFRS 9 auf das Eigenkapital bestätigt haben.

1. IAS 34 Zwischenberichterstattung

IAS 34 regelt den Mindestinhalt sowie die Grundsätze für die Erfassung und Bewertung, die bei der Aufstellung eines Abschlusses für eine Zwischenberichtsperiode zu beachten sind. Eine Zwischenberichtsperiode umfasst grundsätzlich eine Finanzberichtsperiode, die kürzer als ein gesamtes Geschäftsjahr ist. IAS 34.4 unterscheidet zwischen Finanzberichten, die einen vollständigen Abschluss i.S.d. IAS 1 oder einen verkürzten Abschluss gem. IAS 34 enthalten.

Die IFRS selbst enthalten keine Verpflichtung zur unterjährigen Berichterstattung. Insbesondere legt IAS 34.1 nicht fest, welche Unternehmen in welchen zeitlichen Abständen und nach welchen Berichtsperioden einen ...

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